Finanz und Versicherungslexikon  V - Z


Vandalismus
Versicherte Sachen werden vorsätzlich von einem Dritten zerstört oder beschädigt.

Verkehrsopferhilfe
Der Entschädigungsfonds „Verkehrsopferhilfe“ wurde ins Leben gerufen, um Geschädigten im Falle von Unfallflucht oder Nichtversicherung des Schadenverursachers eine Entschädigung zukommen zu lassen.

Vermögensschäden
Unter einem Vermögensschaden versteht man ein materiellen Schaden, der sich weder aus einem Personen – noch aus einem Sachschaden herleitet.

Versicherer
Versicherungsunternehmen.

Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen sowie Besonderen Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.

Versicherungsnehmer
Vertragspartner des Versicherers. Der Versicherungsnehmer schuldet die Prämie. 
Ihm obliegen alle Rechte und Pflichten am Versicherungsvertrag.

Versicherungsschein
Beweisurkunde über den Versicherungsvertrag, wird auch Versicherungspolice genannt.

Versicherungssteuer
Die Zahlung der Versicherungsbeiträge unterliegt der Steuer. Sie wird vom Versicherungsunternehmen mit jeder Beitragsrechnung eingezogen und an das Finanzamt abgeführt.

Der Versicherungssteuerregelsatz beträgt 19%. Dieser Steuersatz wurde zum Jahresbeginn 2007 angehoben. Ein ermäßigter Steuersatz gilt für die Feuerversicherungsprämien. Für die verbundenen Gebäude- und Hausratversicherung ergeben sich aufgrund eines im Beitrag zu berücksichtigenden Anteils an Feuerrisiko Mischsteuersätze. So entfallen auf die Beiträge von Wohngebäudeversicherungen ein faktischer Steuersatz von 16,34% Versicherungssteuer und auf die zu zahlenden Prämien der Hausratversicherung ein faktischer Steuersatz 16,15%. 

Von der Besteuerung ausgenommen sind die Versicherungsentgelte, die der privaten Vorsorge zuzurechnen sind. Darunter fallen insbesondere die Lebens- und Rentenversicherungsprämien, aber auch die Beiträge der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie die der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer auf den Geldumsatz bei Versicherungsverhältnissen, die auf Basis des Versicherungssteuergesetzes erhoben wird.

Der Versicherungsnehmer ist der Steuerschuldner. Die Versicherungsteuer gilt als Teil des Versicherungsentgelts. Bei Nichtzahlung der Steuer treten die gleichen Folgen ein wie bei Nichtzahlung der Beiträge. Für die Steuer haftet der Versicherer, der die Steuer auf Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten hat.

Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist die Summe, für die der Versicherer im Schadenfall höchstens aufzukommen hat.

Versicherungsvereine
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit müssen erwirtschaftete Überschüsse ihren Mitgliedern zugute kommen lassen. Sie tun dies regelmäßig durch Gewinnbeteiligungen, die oftmals allen Mitgliedern - unabhängig von der Schadensfreiheit - zugute kommt.

Versicherungsverträge
Ein Versicherungsvertrag ist ein Rechtsgeschäft privatrechtlichen Inhalts. Es kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer zustande.

Vollkasko
Die Fahrzeugvollversicherung beinhaltet neben den in der Teilkaskoversicherung eingeschlossenen Gefahren die Unfallgefahr und mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Zucker im Tank, Kratzer im Lack, zerstochene Reifen).

Vorrauszahlung
Während der Vertragslaufzeit einer Lebensversicherung kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine zu verzinsende Vorrauszahlung auf die Versicherungsleistung gewähren. Die Höhe der Vorrauszahlung ist auf den Beleihungswert beschränkt. Der Beleihungswert basiert auf dem jeweiligen Rückkaufswert (z.B. 85% des Rückkaufwertes). Der Versicherungsnehmer hat allerdings keinen Rechtsanspruch auf eine derartige Zahlung. Eine Vorrauszahlung kann eventuell zum Verlust der Steuerbeg&uum;nstigung führen.

Vorsteuerabzugsberechtigung
Die Vorsteuerabzugsberechtigung betrifft alle Selbständigen oder Gewerbetreibenden, deren Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört. Diese können die Mehrwertsteuer dem Finanzamt gegenüber als Vorsteuer geltend machen.

 

Wagniswegfall
Fällt ein Risiko dauerhaft und vollständig weg, erlischt die Versicherung. 

Beispiel: Wird ein Grundstück veräußert, erlischt die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. 

Eine Besonderheit gilt für die Privathaftpflichtversicherung: Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Versicherungsschutz bis zur nächsten Prämienfälligkeit für seine Familie bestehen.

Wartezeit
Wartezeit ist die Zeit zwischen dem Beginn des Versicherungsvertrages und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Eine Wartezeit ist insbesondere in der Krankenversicherung üblich.

Wegfahrsperre
Bei Neufahrzeugen ist in Deutschland seit 1995 serienmäßig eine elektronisch gesteuerte Sperre eingebaut, die den Anlasser- und Zündstromkreis sowie die Kraftstoffversorgung unterbricht.

Wenigfahrerrabatt
Rabatt für Autofahrer, die unterdurchschnittlich wenig Kilometer pro Jahr fahren. Die angegebene Jahresfahrleistung muss der Kunde nachweisen können, sonst drohen Vertragsstrafen.

Wert 1914
Bezugspunkt für die jährliche Anpassung der Versicherungssumme an die Entwicklung der Baupreise. Der Wert des Hauses - egal welchen Baujahres - wird auf das Jahr 1914 (damalige Preise) zurück gerechnet. Mit dem Prämienfaktor wird dann der Grundbeitrag auf das aktuelle Jahr hochgerechnet. Siehe auch Gleitender Neuwert.

Wertpapier
Dokument, das ein Vermögensrecht, eine Forderung oder eine Gewinn- oder Ertragsbeteiligung verbrieft.

 

Zeitrente
Begriff aus der Lebens- und der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist eine Rente und wird im Gegensatz zur Leibrente nur für einen bestimmten Zeitraum bezahlt.

Zeitwert
Der Wert eines Gegenstandes zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt.

Zentrale Malus-Datei
Da Vorschäden bei Versicherungswechseln leicht verschwiegen werden, gibt es beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) eine Datei in der stornierte Verträge eingetragen werden. Wird das Bestehen einer Vorversicherung verschwiegen und hätte der Vertrag in eine andere Schadenklasse eingestuft werden müssen, wird ein Vertragsstrafe in doppelter Beitragshöhe fällig.

Zentralruf
Zur Durchsetzung seines Anspruchs kann der geschädigte Verkehrsteilnehmer unter der Rufnummer 0180/25026 den Versicherer des Schadenverursachers erfragen, wenn er das Kfz-Kennzeichen und den Namen des Halters mitteilt.

Zinseszins-Effekt
Wiederangelegte Ausschüttungen eines Investmentfonds erhöhen den Anlagebetrag und damit auch den Zinserlös. So ergibt sich ein höherer Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals im Vergleich zur regelmäßigen Entnahme der Erträge.

Zweitwagenrabatt
Der Versicherungsnehmer erhält für einen Zweitwagen die Schadenfreiheitsklasse SF1/2 (meist 120%), manchmal auch SF1 (meist 100%) oder SF2 (meist 85%). Dies ist jedoch oft nur möglich, wenn er den Zweitwagen bei derselben Gesellschaft versichert, bei der auch der Erstwagen versichert ist.

Zwischenfinanzierung
Hat ein Bausparer seine Mindestansparung geleistet, so gewährt ihm die Bausparkasse ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung seines Bauvorhabens, jedoch mit Abtretung der Rechte aus dem Bausparvertrag sowie Eintragung einer Fremdschuld.

 

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Guido Schmitz

Dorfstr. 4
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Telefon:      06746 - 9100

Fax:         06746 - 91016
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NOVITAS, gegründet am 14. November 2000, beschäftigt sich mit den Themen Strategieberatung & Coaching für kleine und mittelständische Unternehmen.
 
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