Finanz und Versicherungslexikon  R - U


Rückkaufswert
Geldbetrag, der dem Versicherungsnehmer im Fall der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung vertraglich zusteht. Je nach Form der Versicherung wird ein gewisser Anteil der angesammelten Beiträge und Gewinnbeteiligungen einbehalten. Hierzu gehören die Risiko- und Kostenanteile und ein Stornoabzug. Je fortgeschrittener die Laufzeit, desto günstiger wird das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen und Auszahlung.

Rücknahmegebühr
Einige ausländische Fondsanbieter erheben nicht nur beim Kauf, sondern auch beim Verkauf von Fondsanteilen eine Gebühr.

Rücknahmepreis
Entspricht dem Anteilwert. Der Rücknahmepreis ist der Preis, den der Anleger beim Verkauf seiner Fondsanteile erhält. Es handelt sich hierbei in aller Regel um den Nettoinventarwert. Dieser wird meist börsentäglich berechnet und auch veröffentlicht. Manche Kapitalanlagegesellschaften erheben allerdings Rücknahmegebühren. Diese können sinken, je länger ein Anteil gehalten wird.

Rabatt
Durch Rabatte kann Versicherungsschutz erheblich billiger werden, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind. Nachlässe gibt es beispielsweise bei Gruppenversicherungen, schadensfreiem Versicherungsverlauf oder längeren Vertragslaufzeiten. Ermäßigungen erhalten auch einige Personengruppen, wie zum Beispiel Beamte, Frauen, Singles oder Senioren. Andere Beispiele sind der Garagenrabatt, der Öko-Rabatt (für sparsame Fahrzeuge) oder der Airbag-Rabatt. Bei manchen Rabatten, insbesondere in der Autoversicherung, drohen Vertragsstrafen, wenn der Kunde die Rabattvoraussetzungen nicht wirklich erfüllt.

Rechtschutzversicherung
Rechtschutzversicherungen gelten für bestimmte Rechtsgebiete. Sie übernehmen Anwalts-, Gerichts-, und Gutachterkosten in Zivil- und Strafprozessen, sofern Aussicht auf Erfolg besteht.

Regionalklassen
In Großstädten lebt es sich gefährlicher als auf dem Land. Um den unterschiedlichen Schadensbedarf bei den Versicherungsprämien zu berücksichtigen, ist Deutschland von den Sach- und Autoversicherern in Regionalklassen unterteilt.

Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung ergänzt den nur unzureichenden Schutz von Reisegepäck durch die Hausratversicherung. Sie leistet zum Beispiel für einfachen Diebstahl, weist aber viele Deckungslücken auf.

Reisekrankenversicherung
Ergänzt im Ausland die Leistungen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung. In Ländern, mit denen die Bundesrepublik kein Sozialabkommen abgeschlossen hat, ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung notwendig, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht.

Rentenfonds
Fonds, der hauptsächlich beziehungsweise ausschließlich in verzinsliche Papiere investiert.

Rentengarantiezeit
Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit sichert die Rentenzahlung für diese Periode auch bei vorzeitigem Tod. Der dann Bezugsberechtigte kann zwischen weiterer Rentenzahlung und einmaliger Zahlung des Barwertes dieser Beträge wählen. Je nach Eintrittsalter kann die Garantiezeit schwanken. Es kann eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese zahlt auch nach Ende der Garantiezeit. Eine stärkere Betonung der Hinterbliebenenversorgung mindert allerdings die Monatsrente.

Rentenmarkt
Bezeichnung für den Kapitalmarkt, der sich ausschließlich mit dem Handel von festverzinslichen Wertpapieren beschäftigt.

Rentenversicherung
Sie ist eine Versicherung mit vertraglich von vornherein auf Rentenzahlungen gerichteten Leistungen. Bei der Rentenversicherung können gleichbleibende Renten vorgesehen sein, aber auch steigende oder fallende. Die gebräuchlichste Form der privaten Rentenversicherung ist die Leibrente. Sie wird bis Lebensende der versicherten Person bezahlt. Es ist möglich, Witwen- und Waisenrenten einzuschließen. Die Leibrente kann durch laufende Beitragszahlungen (aufgeschobene Leibrente) oder durch Zahlung eines Einmalbeitrags (aufgeschobene oder sofort beginnende Leibrente) erworben werden. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht kann vor Ablauf der Aufschubzeit (vertraglich z.B. spätestens 3 Monate vor Ablauf) anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung beantragt werden, frühestens aber nach Ablauf von zwölf Jahren. Beträgt die Aufschubdauer lediglich zwölf Jahre, dann kann das Kapitalwahlrecht frühestens fünf Monate vor Ablauf ausgeübt werden.

Risiko
Die Gefahr das ein Schaden eintritt.

Risiko-Lebensversicherung
Die Risikolebensversicherung wird nur im Todesfall ausgezahlt. Sie dient der Hinterbliebenenversorgung, vor allem der preisgünstigen Absicherung junger Familien mit Kindern wenn das Familienoberhaupt stirbt. Bei Hypotheken oder Ratenkrediten verlangt der Kreditgeber oft eine Absicherung. Kapital wird bei dieser Versicherungsform nicht gebildet.

Risikoanteil
Der Risikoanteil ist der Teil der Prämie, der auf den eigentlichen Schutz und die Schadensregulierungskosten entfällt. Der restliche Beitrag wird für die Vertragsverwaltung, den Unternehmensgewinn und bei kapitalbildenden Verträgen (Leben, Rente) auch für das Deckungskapital verwendet.

Risikomerkmal
Risikomerkmale dienen als Anhaltspunkt um zu ermitteln, mit welchem Risiko eine Gefahrtragung verbunden ist. Die Risikomerkmale werden durch Auswertung der Angaben des Antragstellers im Antrag erfasst. Man unterscheidet zwischen objektiven Risikomerkmalen und subjektiven Risikomerkmalen.
 
Die subjektiven Risikomerkmale sind alle Gefahrenmerkmale, die in der Person des Versicherungsnehmers oder durch Personen in dessen Umgebung begründet sind. Das subjektive Risiko muss in die Risikoprüfung eingeschlossen werden, da subjektive Risiken dazu beitragen, den Versicherungsfall schneller eintreten zu lassen als dies nach objektiven Kriterien zu erwarten wäre. Subjektive Risikomerkmale können nicht eindeutig erfasst werden, deshalb fließen sie auch nur nach Schätzung in die Beitragskalkulation ein.
 
Die objektiven Risikomerkmale sind alle Gefahrenmerkmale, die der zu versichernden Sache oder Person erkennbar und nachprüfbar innewohnt.
 
In der Gebäudeversicherung sind dies z.B. die Bauart, die Nachbarschaftsgefahr, die Nutzung des Gebäudes. In der Personenversicherung werden nur die Risikomerkmale zu den objektiven Risikomerkmale gezählt, die als allgemeingültige Kriterien nachweisbar und feststellbar sind wie z.B. das Geschlecht, das Alter oder Vorerkrankungen. Da objektive Risikomerkmale eindeutig erfasst werden können, fließen sie immer in die Beitragskalkulation ein.

 

Schadenfreiheitsrabatt
In der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung richtet sich die Beitragszahlung nach der Dauer des schadenfreien Verlaufs. 
KFZ-Haftpflicht:
 

Die Prozentzahlen beziehen sich auf den Normalbeitrag:
Schadenklasse M Klasse M 245 %
Schadenklasse S Klasse S 155 %
weniger als 1/2 Jahre unfallfrei; Anfänger Klasse 0 230 %
1/2 Jahr, Anfänger mit 3 Jahren Führerschein; Zweitwagen oder Wagen des Partners Klasse SF1/2 140 %
1 Kalenderjahr SF 1 100 %
3 Kalenderjahre SF 3 70 %
6 Kalenderjahre SF 6 55 %
10 Kalenderjahre SF 10 45 %
15 Kalenderjahre SF 15 40 %
25 Kalenderjahre SF 25 30 %

  

Schutzbrief
Der Schutzbrief bietet Leistungen (abschleppen oder sogar bergen) und Hilfestellungen z.B. bei Unfällen, auf Reisen oder bei anderen Problemen. nicht enthalten ist, zusätzlich erworben oder anderenfalls gegen einen geringen finanziellen Vorteil aus der Versicherung ausgeschlossen werden.

Selbstbeteiligung
Wer einen kleinen Teil des Risikos selbst tragen kann und Beiträge sparen möchte, dem wird in den meisten Sparten eine Selbstbeteiligung (auch Abzugsfranchise genannt) angeboten. Eine andere Form der Selbstbeteiligung ist die Integralfranchise. Hier sind Kleinschäden in verschiedener Höhe ebenfalls ausgeschlossen, bei darüber hinausgehenden Schadenssummen wird aber ohne Abzug geleistet.

Sofortrente
Bei der Sofort-Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer den Beitrag auf einmal und erhält dafür den Anspruch auf eine lebenslängliche Rente. Anders als bei anderen Formen der Kapitalanlage erfolgt die Zahlung auch dann noch, wenn das Kapital aufgezehrt ist. Beschränkt sich die Leistungspflicht auf die lebenslängliche Rentenzahlung besteht für den Versicherungsnehmer bei frühem Tod die Gefahr, dass nur ein geringer Teil des Kapitals zurückfließt. Man kann deshalb die Rentenversicherung um eine Todesfall-Leistung ergänzen. Entweder in Form einer Rentengarantiezeit (die Rente wird für diese Periode an Hinterbliebene weitergezahlt) oder als einmalige Todesfall-Zahlung.

Sterbetafel
Die Sterbetafel ist die wichtigste Rechnungsgrundlage der Lebensversicherer. Sie beschreibt den durch den Tod verursachten jährlichen Verlust eines Jahrgangs. Der günstigeren Lebenserwartung von Frauen wird durch eine eigene Frauensterbetafel Rechnung getragen, wodurch sich niedrigere Beiträge ergeben.

Strafkaution
Begriff der Rechtsschutzversicherung. Die Strafkaution im Rechtsschutzfall ist eine Sicherheitsleistung, die durch Hinterlegung eines Geldbetrags erbracht wird. Soweit Strafverfolgungsbehörden im In- oder Ausland eine Strafkaution gegen einen Versicherten festsetzen, um vorläufig vor Strafverfolgungsmaßnahmen abzusehen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen bis zur vereinbarten Höhe für die Strafkaution. Strafkautionen können bis zu 50.000 EUR je Leistungsfall mitversichert sein.

Stundung
Beiträge zu einer Lebensversicherung können für eine bestimmte Zeit gestundet werden, üblich ist ein halbes Jahr. Für die gestundeten Beiträge müssen Zinsen gezahlt werden, die Beiträge sind nachzuentrichten.

 

Teilkasko
In der Fahrzeugversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung folgenden Versicherungsschutz:
- Brand/Explosion
- Entwendung/Raub/Unterschlagung
- Einwirkung von Elementarereignissen (Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung)
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Glasschäden und Schäden durch Kurzschluss.

Thesaurierende Fonds
Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern im Fonds wiederangelegt. Einige Fonds weisen sowohl eine ausschüttende als auch eine thesaurierende Tranche auf.

Typenklassenverzeichnis
Nach dem Fahrzeugtyp richtet sich in der Fahrzeugvoll- und Teilversicherung der Beitrag. Die verschiedenen Fahrzeugtypen werden in Typklassen zusammengefasst. Diese Summe aller Typklassen ergeben das Typklassenverzeichnis.

 

Überschussbeteiligung
Die Anbieter von Lebens- und Rentenversicherungen erzielen Überschüsse - weil sie die Beiträge der Kunden gewinnbringend anlegen (Zinsüberschüsse), und weil weniger Todesfälle eintreten, als für die Beiträge kalkuliert wurden (Risikoüberschüsse). Meistens heißt es in den Vertragsbedingungen, dass die Gesellschaft mindestens 90 Prozent ihrer Gewinne an die Versicherten ausschüttet. Der Kunde kann entscheiden, wie die Beträge verwendet werden sollen: Zwischendurch gewährte Überschüsse und Sonderausschüttungen kann der Kunde ansammeln oder die Versicherungssumme damit erhöhen.

Überschussverrechnung
Bei Lebensversicherungen mit Überschussverrechnung werden die laufenden Beiträge eines Vertrages mit den laufenden Überschüssen verrechnet. Dadurch entsteht die Möglichkeit zur Senkung des laufenden Beitrags unter Erhalt des Todesfallschutzes. Eine Beitragsverrechnung führt, anders als die vorzeitige Ausschüttung von Überschussanteilen, nicht zum Verlust der Steuerbegünstigung des Lebensversicherungsvertrags.

Überspannung
Genauso wie der direkte Blitzschlag kann auch die indirekt über Stromkabel transportierte Hochspannung Elektrogeräte beschädigen oder zerstören. Anders als Blitzschlag sind Überspannungen in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung oftmals nur auf besondere Vereinbarung eingeschlossen.

Umlaufrendite
Durchschnittlicher Effektivzins für festverzinsliche Wertpapiere.

Unfallversicherung
Privatversicherung, bei der die finanziellen Folgen eines Unfalles (insbesondere Invalidität und Tod) versichert wird. Tagegeld oder Krankenhaustagegeld können vereinbart werden. Ein Unfall ist jede Körperverletzung, die eine Person durch ein plötzlich auf sie einwirkendes Ereignis unfreiwillig erleidet.

Unterversicherung
Ist bei einer Sachversicherung der Wert der vorhandenen Sachen höher als die versicherte Summe, so spricht man von Unterversicherung. Die Entschädigung wird im Verhältnis Versicherungssumme/ Versicherungswert gekürzt.

 

Kontakt

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Geschäftsführung

Guido Schmitz

Dorfstr. 4
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Telefon:      06746 - 9100

Fax:         06746 - 91016
E-Mail:     info@novitas.de

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NOVITAS, gegründet am 14. November 2000, beschäftigt sich mit den Themen Strategieberatung & Coaching für kleine und mittelständische Unternehmen.
 
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