Neuwert
Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert einer Sache in neuwertigem Zustand am Schadenstag. Ob der ursprüngliche Anschaffungspreis höher oder niedriger lag als heute, spielt keine Rolle.
Neuwerterstattung
Je nach Versicherungssparte wird bei Verlust oder Totalschaden entweder der Neuwert (zum Beispiel Hausrat, Gebäude) oder der Zeitwert (Fahrrad, Auto) erstattet. Manche Autoversicherer erstatten
bei Neuwagen in den ersten sechs oder zwölf Monaten den Neuwert.
Obliegenheiten
Obliegenheiten sind dem Versicherungsnehmer durch Gesetz oder Vertrag auferlegte Pflichten wie z.B. die vorvertraglichen Anzeigepflicht, die Mitwirkungspflicht im Schadenfall, die Pflicht der
Anzeige von Gefahrerhöhungen oder die Schadenabwendungs- und Minderungspflicht.
Obligation
Andere Bezeichnung für „Schuldverschreibung“.
Offene Fonds
Fonds, von denen unbegrenzt Anteile ausgegeben und die in der Regel börsentäglich auch wieder zurückgenommen werden.
Pensionsfonds
Spezialfonds, häufig für die Mitarbeiter eines Unternehmens, der durch Pensionsrückstellungen gebildet wird.
Pensionskasse
Bei der Pensionskasse handelt es sich um ein eigenes Lebensversicherungsunternehmen des Arbeitgebers (oder einer Gruppe von Arbeitgebern) in der besonderen Art einer betrieblichen
Sozialeinrichtung, deren alleiniger Zweck es ist, die Versorgung der Arbeitnehmer zu übernehmen.
Police
Versicherungsschein.
Policendarlehen
Siehe Vorrauszahlung.
Portfolio
Zusammensetzung eines Depots. Bei Investmentfonds versteht man unter Portfolio die Summe der Vermögenswerte eines Fonds.
Prämie
Zu zahlender Versicherungsbeitrag.
Prämienanpassungsklausel
Diese Klausel erlaubt es der Assekuranz, bei laufenden Versicherungspolicen die Beiträge von Jahr zu Jahr dem Schadenverlauf anzupassen (bei verschlechtertem Schadenverlauf Anhebung, bei
günstiger Entwicklung Senkung der Prämie). Die folgende Jahresprämie verändert sich, wenn sich der branchendurchschnittliche Schadenaufwand je Versicherungsfall verändert.
Prämienfaktor
In der Gebäudeversicherung der Faktor mit dem der Beitrag für den "Wert 1914" auf das heutige Niveau hochgerechnet wird.
Prämienrückgewähr
Die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr ist nach Art einer Lebensversicherung ein Doppelpack aus Versicherungsschutz und Sparvertrag.
Private Krankenversicherung
Ziel der PKV als Personenversicherung ist es, den Versicherten einen an die jeweilige Bedarfssituation angepassten Versicherungsschutz zu bieten.
Der PKV fallen damit im Rahmen ihrer Zielsetzung folgende Aufgaben zu:
Als Private Krankenvollversicherung die Übernahme des vollen Versicherungsschutzes für solche Personen, die nicht gesetzlich versichert zu sein brauchen.
Übernahme eines ergänzenden Versicherungsschutzes für gesetzlich versicherte Personen, um individuelle Bedürfnisse zu befriedigen. Eine bessere Versorgung im Krankenhaus ermöglicht die
Krankenhauszusatzversicherung.
Erstattung für Leistungen von Zahnersatz, Medikamenten, Hilfsmitteln (Brillen) und Heilmitteln oder die Übernahme von Heilpraktikerkosten bietet eine Ergänzungsversicherung.
Nicht versicherungspflichtig in der GKV sind Selbständige, Beamte, freiberuflich Tätige, Personen mit geringfügiger Beschäftigung und Angestellte sowie Arbeiter mit einem Arbeitsentgelt oberhalb
der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Progression
Die Entschädigung bei Invalidität in der Unfallversicherung ist nach dem Invaliditätsgrad (in %) gestaffelt. Durch progressive Invaliditätsstaffeln werden die Leistungen bei höheren
Invaliditätsgraden überproportional erhöht.
Bei Abschluss einer Unfallversicherung mit 350% Progression und späterer 60%-iger Invalidität beträgt die Entschädigung statt 60% dann 150%; bei 100%-iger Invalidität beträgt die
Entschädigung statt 100% dann 350%.
Quartalsbericht
Zwischenbericht einer Aktiengesellschaft, der von dieser vierteljährlich erstellt wird.
Quotentarif
Dieser Tarif in der Krankenversicherung sieht eine Selbstbeteiligung in prozentualer Form vor. Die versicherten Kosten werden in Höhe der vereinbarten Quote erstattet (z.B. 30% oder 50%). Der
Quotentarif ist vornehmlich auf die Bedürfnisse der beihilfeberechtigten Personen z.B. Beamte) zugeschnitten.