Finanz und Versicherungslexikon  I - L


Immobilienfonds
Fonds, der seine Gelder hauptsächlich in Grundstücken und Gebäuden anlegt.

 

Indexfonds
Fonds, der die Zusammensetzung eines bestimmten Index nachzubilden versucht. Das Anlageergebnis eines Indexfonds wird größtenteils die Wertentwicklung eines Index widerspiegeln.

 

Individualversicherung
Der Begriff Individualversicherung bezeichnet alle Versicherungsverträge, die Versicherungsnehmer zur eigenen persönlichen Vorsorge abschließen. Somit sind der Gegenstand der Individualversicherung alle versicherbaren Gefahren. Die Versicherungsleistungen werden nach dem Äquivalenzprinzip bemessen, d.h. auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeit sollten sich Risiko und Leistung entsprechen. Individualversicherungsverträge können mit allen Versicherungsaktiengesellschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Den Gegensatz zur Individualversicherung stellt die Sozialversicherung dar, in der keine individuellen Verträge ausgehandelt werden können.

 

Induktionsschäden
Eine Induktion ist eine Überspannung im Stromnetz, verursacht zum Beispiel durch Blitzschlag. Genauso wie der direkte Blitzschlag kann auch die indirekt über Stromkabel transportierte Hochspannung Elektrogeräte beschädigen oder zerstören. Anders als Blitzschlag sind Überspannungen in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung oftmals nur auf besondere Vereinbarung eingeschlossen.

 

Inkasso
Kassieren von Versicherungsbeiträgen.

 

Innungskrankenkasse
Ein Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung, gegründet für Handwerker.

 

Integralfranchise
Form der Selbstbeteiligung: Geringfügige Schäden bis zu einer festgelegten Grenze werden nicht vom Versicherer erstattet. Größere Schäden, die über die festgelegte Selbstbeteiligung hinaus gehen werden hingegen ersetzt.

 

Invalidität
Invalidität ist eine durch Unfall oder Krankheit eingetretene dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen als auch geistigen Leistungsfähigkeit.

 

Investmentfonds
Sondervermögen einer Investmentgesellschaft, das aus dem eingelegten Geld von Kapitalanlegern besteht. An diese Kapitalanleger werden Anteilscheine ausgegeben. Diese sind dann entsprechend ihrer Investition an der Wertentwicklung des Fonds beteiligt. 

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze
Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt beziehen sind Pflichtversicherte in der Gesetzlichen Krankenkasse. Sie sind jedoch versicherungsfrei, wenn ihr Einkommen 75% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt. Dies sind im Jahr 2011: 49.500 EURO (West und Ost). 

 

Kündigung
Versicherungsverträge sind - außer in der Sparte Leben - meist mit einer automatischen Verlängerung der Laufzeit vereinbart. Wer aussteigen möchte, muss kündigen. Dabei ist die vereinbarte Mindestlaufzeit (zwischen einem und fünf Jahren) und die Kündigungsfristen (1-3 Monate) einzuhalten. Erleichtert ist der Ausstieg nach Schadensfällen und wenn der Versicherer die Beiträge erhöht.

 

KAG=Kapitalanlagegesellschaft
Kreditinstitut, dessen Ziel es ist, bei ihm eingelegte Gelder in eigenem Namen, aber für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung als Sondervermögen anzulegen. Eine KAG darf in Deutschland ausschließlich die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) haben oder als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden.

 

Kapital-Lebensversicherung
Sie ist die verbreiteteste Form der Lebensversicherung und bietet doppelte Sicherheit: Einerseits ist sie Vorsorge für den Todesfall, zum anderen sammelt sie für den Erlebensfall Versorgungskapital an. Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und Beitrag. Aus steuerlichen Gründen ist eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren zu empfehlen.

 

Kapitalwahlrecht
Der Kunde hat bei der Leibrentenversicherung die Wahl: Zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn kann er beantragen, dass er anstatt der Rente eine Kapitalabfindung bekommt. Um zu verhindern, dass überwiegend Versicherte mit ungünstigen Gesundheitsverhältnissen davon Gebrauch machen (Gegenauslese), kann das Kapitalwahlrecht nur innerhalb bestimmter Fristen ausgeübt werden. Durch eine Todesfall-Leistung in Form einer Rentengarantie oder einer Witwenrente wird die Gefahr einer Gegenauslese wesentlich eingeschränkt.

 

Kasko
Zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann zusätzlich die Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Zur Wahl stehen Teilkasko (u.a. Diebstahl, Wildschäden, Glasbruch, Feuer) und Vollkasko (zusätzlich Unfälle und Vandalismus).

 

Kfz-Haftpflicht
Diese Pflichtversicherung für Fahrzeughalter übernimmt berechtigte Ansprüche von Unfallgegnern und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Höhe der Versicherungsprämie bemisst sich unter anderem nach den sogenannten Typenklassen. In sie werden alle PKW-Modelle entsprechend ihrer Unfallhäufigkeit und Schadenshöhe eingestuft. Eine Haftung ergibt sich, wenn der Unfall verschuldet wurde, aber auch bereits aus der Betriebsgefahr (Reifen geplatzt) oder wenn kein Schuldiger gefunden werden kann.

 

Krankes Versicherungsverhältnis
Der Versicherungsnehmer hat den Beitrag nicht bezahlt und auch die Mahnung nicht beachtet. Wenn er nach Ablauf der Mahnfrist einen Unfall mit dem Auto verschuldet, so hat er keinen Versicherungsschutz. Die Versicherung muss zwar im Außenverhältnis an den Dritten zahlen, kann diese Leistung aber vom Versicherungsnehmer zurückfordern. 

 

Laufzeit
Vereinbarte Versicherungsdauer.

Leibrentenversicherung
Der Versicherte bekommt den angesparten Auszahlungsbetrag nicht auf einmal, sondern als Rente. Dabei existieren verschiedene Varianten der Leibrentenversicherung: Die Rente wird nur bis zum Tode des Versicherten gezahlt, für eine bestimmte garantierte Laufzeit gezahlt (Rentengarantie) oder ein Teil der garantierten Rente wird den Hinterbliebenen erstattet.

 

 

 

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