Einlösungsbeitrag
So wird der erste Beitrag genannt, der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung. Erst wenn er in den Häden des Versicherungsunternehmen ist,
besteht Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.
Elementarschäden
Zu den erweiterten Elementarschäden zählen: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Diese kann man als Zusatzdeckung zur Hausrat- und
Wohngebäudeversicherung beantragen. In der Regel gilt eine Wartezeit sowie eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Emissionskurs
Ausgabekurs, zu dem ein neues Wertpapier den Kapitalanlegern angeboten wird.
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung wird durch die Versicherungssumme und die Höhe des Schadens begrenzt. Für einzelne Leistungsbereiche gelten gesonderte Entschädigungsgrenzen (z.B. Wertsachen in der
Hausratversicherung, Aufräumkosten in der Gebäudeversicherung).
Ersatzkasse
Einer der Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Exzedent
Ergänzungsdeckung zu einem bestehenden Versicherungsvertrag. In der Regel wird dies in der Haftpflichtversicherung angewandt. Mittlerweile kann man diese Form der On-Top-Deckung jedoch auch in
anderen Bereichen der Sachversicherung finden.
Fahrlässigkeit
Wer die gebotene Sorgfalt und Vorsicht außer Acht lässt, handelt fahrlässig. Nach Schwere des Verschuldens wird zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden. Leicht fahrlässig
handelt, wer die im täglichen Leben erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt.
Fahrradversicherung
Versicherung gegen den Diebstahl von Fahrrädern. Versicherungsschutz kann über die Hausratversicherung oder über spezielle Fahrradpolicen erlangt werden. In der Regel gilt der Versicherungsschutz
nur in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr, wenn das Fahrrad durch ein Schloss ausreichend gesichert war.
Faksimile
Als Faksimile wird die maschinell erstellte Nachbildung einer eigenhändigen Unterschrift bezeichnet. Aus Rationalisierungsgründen kann die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers auf einer
Urkunde durch ein Faksimile bei der Policierung, auf Rechnungen und Mahnschreiben ersetzt werden. Dies gilt nicht für Kündigungsschreiben.
Familienangehörige
Neben dem Versicherungsnehmer selbst sind in vielen Versicherungspolicen weitere Familienmitglieder mitversichert bzw. mitversicherbar. Im Rahmen von Hausratpolicen ist das Eigentum aller
Haushaltsangehörigen mitversichert. In der Privathaftpflicht kann der Ehe- und Lebenspartner sowie die Kinder mitversichert werden.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Lebensversicherung auf Investmentbasis als Form sachwertgesicherter Lebensversicherung. Eine gemischte Lebensversicherung, die auf Basis von Anteilen eines Sondervermögens speziell eines oder
mehrerer Investmentfonds durchgeführt wird. Bietet anders als die konventionelle Lebensversicherung die Chance eines Wertzuwachses (Kurssteigerungen), aber auch das Risiko der Werteinbuße. Das
Risiko kann zum Ablauf hin deutlich minimiert werden. Der Fonds kann verschieden zusammengesetzt sein (Immobilienanteile, Rentenpapiere, Aktien) und einen unterschiedlichen spekulativen Charakter
haben. Der Versicherungsnehmer hat die Entscheidung über die jeweilige Fondanlage und kann wechseln). Überträgt er die Entscheidung an einen Vermögensverwalter handelt es sich um eine gemanagte
Fondspolice.
Franchise
Selbstbeteiligung eines Versicherten, um den Versicherungsträger von Bagatellschäden freizumachen.
Frauenrabatt
Mit ermäßigten Preisen ("Ladytarife") honorieren einige Autoversicherer die geringere Schadenshäufigkeit ihrer weiblichen Kundschaft.
Fremdversicherung
Als Fremdversicherung wird eine auf das Leben einer anderen Person abgeschlossene Lebensversicherung bezeichnet. Dabei muss die versicherte Person schriftlich erklären, dass sie mit einer solchen
Versicherung einverstanden ist. Es genügt auch die Unterschrift der zu versichernden Person auf dem Versicherungsantrag. Diese Vorschrift birgt die Schutzbestimmung des §159
Versicherungsvertragsgesetz zur Verhütung betrügerischer oder verbrecherischer Absichten.
Fusion
Rechtliche und wirtschaftliche Vereinigung zweier oder mehrerer Unternehmen.
Garagenrabatt
Wer sein Auto in der Garage parkt, kann ein paar Prozent Versicherungsprämie sparen. Gut, wenn sowieso eine Garage vorhanden ist, überflüssig und teuer, wenn man deswegen extra eine Garage mieten
muss.
Garantiefonds
Fondstyp, bei dem meist am Ende einer festgesetzten Fondslaufzeit entweder das eingesetzte Kapital zurückgezahlt wird oder wenigstens ein bestimmter Prozentsatz davon.
Gebäudeversicherung
Versicherung für Häuser und das fest verbundene Zubehör gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und einige andere Gefahren.
Gefahr-Erhöhung
Nach Gefahrerhöhungen fragen die Sachversicherer (z.B. Hausrat, Gebäude) stets in ihren Antragsformularen. Gemeint ist damit zum Beispiel das Sägewerk auf dem Nachbargrundstück, durch das ein
erhöhtes Feuerrisiko besteht.
Gefahrengruppe
Ein Unfallversicherer unterscheidet nach Gruppen höherer und geringerer Gefahr. Typische Unterscheidungen sind Gefahrengruppe A für kaufmännisch und aufsichtsführend Tätige, B für Handwerker und
K für Kinder.
Geldmarktfonds
Fonds, die 100 Prozent Ihrer Gelder in Bankguthaben, Geldmarkttiteln oder Wertpapieren mit kurzen Laufzeiten anlegen.
Gemischte Lebensversicherung
Bei der gemischten Lebensversicherung ist die vereinbarte Versicherungssumme am Ende der Vertragslaufzeit (Erlebensfall) oder bei vorzeitigem Tod (Todesfall) fällig. Der Versicherer
wird also in jedem Fall leistungspflichtig. Der Beitrag muss bis zum Eintritt der Leistungspflicht gezahlt werden. Er setzt sich aus einem Spar- und Risikoanteil zusammen.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld ist ein Leistungsangebot der privaten Unfallversicherung, das nur in Verbindung mit einem Krankenhaustagegeld versichert werden kann. Das Genesungsgeld wird für die gleiche
Anzahl von Kalendertagen gewährt wie das Krankenhaustagegeld, längstens jedoch für 100 Kalendertage. Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2000 ist es gestaffelt für den 1. bis 10.
Tag, für den 11. bis 20. Tag und für den 21. bis 100. Tag des Krankenhaustagegeldes. Die Prozentsätze variieren von Versicherer zu Versicherer. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der
Entlassung aus dem Krankenhaus und ist unabhängig von dem Gesundheitszustand des Versicherten.
Gesetzliche Krankenkasse
Rund 90% der Bevölkerung gehören der GKV an, die Aufgaben hat der Gesetzgeber genau geregelt. Den Mitgliedern wird in erster Linie eine Grundversorgung für den Krankheitsfall geboten. Das
finanzielle Risiko wird gemindert. Man unterscheidet drei Gruppen: Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Familienversicherte.
Gesundheitsprüfung
Die Angaben des Kunden zu seiner körperlichen und seelischen Fitness sind für den Personenversicherer (Kranken, Pflege, Leben und Unfall) zur Beurteilung des Risikos erforderlich. Danach wird
über eine Annahme oder Ablehnung des Antrages entschieden oder es werden Risikozuschläge bzw. Ausschlüsse verlangt. Wer seinen Versicherer belügt, muss damit rechnen, dass das Unternehmen im
Schadensfall die Leistung verweigert.
Gewinnbeteiligung
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit müssen erwirtschaftete Überschüsse ihren Mitgliedern zugute kommen lassen. Sie tun dies regelmäßig durch Gewinnbeteiligungen, die oftmals allen
Mitgliedern - unabhängig von der Schadensfreiheit - zugute kommt.
Gewinnverwendung
Die von Versicherungen erzielten Gewinne werden entweder als Eigenkapital im Unternehmen behalten oder ausgeschüttet. Aktiengesellschaften zahlen ihren Aktionären Dividende, Versicherungsvereine
auf Gegenseitigkeit kehren eine Gewinnbeteiligung aus.
Gleitender Neuwert
Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung wird gemäß dem Baukostenindex des statistischen Bundesamtes verändert (meistens erhöht). Dank dieses gleitenden Neuwerts ist der Wiederaufbau
eines zerstörten Gebäudes auch dann sichergestellt, wenn seit dem Versicherungsabschluss die Baukosten erheblich gestiegen sind. Für die jährliche Anpassungen der Versicherungssumme an die
Entwicklung der Baupreise wird der "Wert 1914" als Bezugspunkt verwendet. Der Wert des Hauses - egal welchen Baujahres - wird auf das Jahr 1914 zurückgerechnet. Mit dem Prämienfaktor wird dann
der Grundbeitrag für den "Wert 1914" auf das aktuelle Jahr hochgerechnet.
Gliedertaxe
Wie hoch die Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung ist, hängt von der Schwere der Unfallfolgen ab. Um die Bestimmung des Invaliditätsgrades in Standardfällen zu erleichtern, wird
eine Gliedertaxe vereinbart. Bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Organen oder Körperteilen wird dann jeweils ein entsprechender Prozentsatz der Versicherungssumme fällig.
Gruppenversicherung
Vereine oder Unternehmen vereinbaren mit Versicherern Gruppenversicherungen, um ihren Mitgliedern oder Mitarbeitern besonders günstige Konditionen zu sichern. Die Vereine oder Firmen übernehmen
den Einzug der Beiträge und die Betreuung der Versicherten und erhalten dafür von der Versicherung zumindest ermäßigte Prämien, bei Krankenversicherungen manchmal auch Mehrleistungen und
erleichterte Aufnahmebedingungen.
GRV (Gesetzliche Rentenversicherung)
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Arbeitnehmer sowie bestimmte Gruppen von Selbstständigen und freiberuflich Tätigen, die der Gesetzgeber als
besonders schutzbedürftig einstuft (z.B. Hebammen, Journalisten, Künstler), sind in der GRV pflichtversichert. Die Voraussetzung für eine Rente aus der GRV ist die Zahlung von Beiträgen. Die GRV
leistet eine Altersrente, eine Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe und Anzahl der entrichteten Beiträge.
Haftpflichtversicherung
Sie ersetzt Schäden, die der Versicherte Dritten zufügt und für die er nach dem Gesetz Schadenersatz zu leisten hat.
Halter
Der Halter ist juristisch derjenige, "der das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt". Er ist derjenige, der nach dem Pflichtversicherungsgesetz
verpflichtet ist, eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn sich das Fahrzeug im Gebrauch befindet. Er ist Träger der Gefährdungshaftung, die sich aus der Betriebsgefahr des
Fahrzeugs ergibt. Für die Zulassungsstellen ist dagegen die im Fahrzeugbrief eingetragene Person der Halter. Der Halter kann sich vom Eigentümer und Fahrer unterscheiden.
Hausratversicherung
Versicherung für die beweglichen Sachen in der Wohnung, also Möbel, Kleidung und so weiter gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und einige andere Risiken.
Hausse
Über eine längere Zeit anhaltender Kursaufschwung an der Börse.
Heil- und Hilfsmittel
Der Begriff der Heil- und Hilfsmittel stammt aus der PKV. Unter Heilmitteln sind ausschließlich Anwendungen der physikalischen Medizin zu verstehen, d.h. überwiegend äußerlich eingesetzte Mittel,
die zur Krankheitsbehandlung dienen, ohne selbst Arzneimittel zu sein. Beispiele für Heilmittel sind: Bestrahlungen, Elektromassage, Elektrotherapie, Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen,
medizinische Bäder etc. Unter Hilfsmitteln sind vor allem technische Hilfsmittel (z.B. Prothesen) zu verstehen, die eine körperliche Behinderung oder Unzulänglichkeit mildern oder ausgleichen
sollen. Beispiele für Hilfsmittel sind Brillen, Heimdialysegeräte, Hörgeräte, Krankenfahrstühle, orthopädische Hilfsmittel etc. In der privaten Krankheitskostenvollversicherung sind Hilfs- und
Heilmittel im ambulanten Tarif eingeschlossen. Für gesetzlich Pflichtversicherte werden Zusatztarife angeboten, da die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für Heil- und Hilfsmittel
nicht vollständig übernehmen dürfen.